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Urlaubshinweis 21.08.–10.09.2026: Anfragen sind weiterhin willkommen und werden beantwortet. Erste, unverbindliche Kostenschätzungen sind möglich. Reverse-Engineering- und 3D-Druckaufträge werden wieder ab dem 11.09.2026 ausgeführt.

3D Innovations - CAD, 3D-Druck und Reverse Engineering
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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen für individuell vereinbarte 3D-Druck-, CAD- und Reverse-Engineering-Leistungen.

1. Geltungsbereich und Vertragspartner

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für individuell angebotene und beauftragte Leistungen von Brent Warman, 3D Innovations, Lindenring 73, 82024 Taufkirchen, Deutschland, E-Mail: brent.warman@3dinnovations-munich.de, Telefon: +49 (0) 1523 4335723.

3D Innovations ist ein Einzelunternehmen und erbringt Leistungen für Verbraucher und Unternehmer. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

Diese AGB gelten für individuell kalkulierte 3D-Druck-, CAD- und Reverse-Engineering-Projekte. Das jeweilige Angebot, die vereinbarte Projektspezifikation und ausdrücklich vereinbarte Einzelbedingungen gehen diesen AGB vor.

2. Leistungen und Projektumfang

3D Innovations bietet ausschließlich FDM-3D-Druck sowie damit verbundene CAD- und Reverse-Engineering-Leistungen an. Die Arbeit kann auf vom Kunden bereitgestellten Dateien, Fotos, Zeichnungen, Maßangaben oder physischen Mustern beruhen.

Der genaue Leistungsumfang, Material, Menge, gewünschtes Ergebnis, projektbezogene Maße, Toleranzen und vereinbarte Eigenschaften ergeben sich aus dem individuellen Angebot oder der Auftragsbestätigung.

Eine technische Zertifizierung, regulatorische Freigabe, sicherheitstechnische Zulassung oder ingenieurmäßige Prüfung ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich im Einzelfall vereinbart wurde.

3. Anfragen, Angebote und Vertragsschluss

Anfragen über die Website, per E-Mail, telefonisch oder auf anderem Weg sind unverbindlich. Auf Grundlage der Anfrage erstellt 3D Innovations in der Regel ein individuelles Angebot.

3D Innovations stellt dem Kunden diese AGB vor Vertragsschluss zusammen mit dem Angebot oder über einen im Angebot enthaltenen deutlich erkennbaren Link zur Verfügung.

Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das individuelle Angebot innerhalb der darin genannten Gültigkeitsdauer mündlich oder in Textform annimmt. Zur Vermeidung von Missverständnissen wird empfohlen, mündliche Vereinbarungen zusätzlich in Textform zu bestätigen.

Spätere Änderungswünsche, Ergänzungen oder Abweichungen vom vereinbarten Projektumfang bedürfen einer Abstimmung. Sie können sich auf Preis, Materialverbrauch und Zeitplan auswirken.

4. Mitwirkung des Kunden und bereitgestellte Unterlagen

Der Kunde stellt die für das Projekt erforderlichen Dateien, Maßangaben, Informationen, Zeichnungen, Fotos, Muster und Angaben zum vorgesehenen Einsatz möglichst vollständig und richtig bereit.

Der Kunde weist 3D Innovations vor Vertragsschluss auf besondere Anforderungen hin, insbesondere ungewöhnliche mechanische Belastungen, Hitze, Feuchtigkeit, Chemikalienkontakt, dauerhafte Beanspruchung oder eine mögliche Sicherheitsrelevanz.

Der Kunde bestätigt, dass die von ihm bereitgestellten Dateien, Designs, Zeichnungen, Fotos und Muster für das Projekt rechtmäßig verwendet werden dürfen. 3D Innovations darf Projekte ablehnen, wenn Anhaltspunkte für rechtswidrige, gefährliche oder rechteverletzende Inhalte bestehen.

Eine zerstörende Prüfung oder Veränderung eines physischen Musters erfolgt nur nach gesonderter Zustimmung des Kunden.

5. Preise, Zahlung und Anzahlungen

Alle Preise werden in Euro angegeben. Aufgrund der Anwendung der Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.

Versand- und Verpackungskosten werden, soweit sie anfallen, im Angebot oder in der Auftragsbestätigung gesondert ausgewiesen.

Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungsstellung fällig. Zahlung bei Abholung kann im Einzelfall vereinbart werden. Als Zahlungsmethoden kommen je nach Vereinbarung Banküberweisung, PayPal und Barzahlung in Betracht.

Eine angemessene projektspezifische Anzahlung kann verlangt werden, wenn sie im individuellen Angebot genannt ist. Höhe und Fälligkeit richten sich nach dem jeweiligen Projekt.

Gelieferte körperliche Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der jeweiligen Forderung Eigentum von 3D Innovations.

6. Zeitplanung und Verzögerungen

Zeitangaben sind Schätzungen, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlicher Termin vereinbart wurden.

Wenn der Arbeitsbeginn voraussichtlich mehr als drei Werktage nach Auftragsannahme liegt, informiert 3D Innovations den Kunden über den voraussichtlichen Startzeitpunkt.

Änderungswünsche des Kunden, fehlende Informationen, verspätete Mitwirkung, Materialverfügbarkeit oder technische Rückfragen können den Zeitplan verlängern.

7. Experimentelle Arbeiten und erfolgsabhängige Projekte

Reverse Engineering, Prototypen und andere individuelle Entwicklungsarbeiten können technisch unsichere Ergebnisse haben, insbesondere wenn nur unvollständige Ausgangsdaten, stark abgenutzte Muster oder experimentelle Anforderungen vorliegen.

Eine Vereinbarung „Zahlung nur bei Erfolg“ gilt nur, wenn sie im individuellen Angebot ausdrücklich genannt ist. In diesem Fall muss das Angebot beschreiben, was als Erfolg gilt und ob Material, Versand oder andere vereinbarte Kosten auch bei einem erfolglosen Versuch zu zahlen sind.

Ohne eine solche ausdrückliche Vereinbarung gelten der vereinbarte Leistungsumfang und die Zahlungspflichten aus dem Angebot. Gesetzliche Mängelrechte bleiben unberührt.

8. Änderungen, Stornierung und Kündigung

Änderungen des Projektumfangs sind nach Vertragsschluss nur nach Abstimmung möglich. Je nach Fortschritt des Projekts können dadurch zusätzliche Kosten oder Verzögerungen entstehen.

Storniert oder beendet der Kunde den Auftrag außerhalb eines gesetzlichen Widerrufsrechts, darf 3D Innovations nur die bis dahin nachweisbar erbrachten Arbeiten, verbrauchte oder nicht wiederverwendbare Materialien sowie unvermeidbare externe Kosten berechnen.

Ersparte Aufwendungen und wiederverwendbare Materialien werden nicht berechnet. Gesetzliche Rechte beider Parteien bleiben unberührt.

9. Versand, Abholung und Lagerung

Versand erfolgt derzeit innerhalb Deutschlands, sofern nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart wurde. Versandkosten werden im Angebot oder in der Auftragsbestätigung genannt.

Der Gefahrübergang richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere nach den besonderen Regeln für Verbraucher.

Bei vereinbarter Abholung informiert 3D Innovations den Kunden, sobald der Auftrag abholbereit ist. Wird der Auftrag nicht abgeholt, kann 3D Innovations eine Erinnerung senden und eine angemessene zusätzliche Frist setzen.

Lagerkosten dürfen nur berechnet werden, wenn sie tatsächlich entstehen, angemessen sind und vorher angekündigt wurden. Recycling oder Entsorgung kommt erst nach erfolgloser zusätzlicher Fristsetzung und nur im rechtlich zulässigen Rahmen in Betracht.

10. Fertigungsmerkmale und Projektspezifikationen

FDM-gedruckte Teile können sichtbare Schichtlinien, Ansätze, Nähte, Stützstrukturspuren, geringfügige Oberflächenabweichungen und andere verfahrensbedingte Merkmale aufweisen.

Ob eine Abweichung einen Mangel darstellt, richtet sich nach den vereinbarten Spezifikationen, dem vertraglich vorausgesetzten Verwendungszweck und den gesetzlichen Regeln.

Projektspezifische Maße, Toleranzen, Materialien, Farben, Oberflächenanforderungen und Belastungsannahmen müssen im Angebot, in einer Zeichnung oder in der Auftragsbestätigung vereinbart werden.

11. Prüfung, Mängel und Nacherfüllung

Die gesetzlichen Mängel- und Gewährleistungsrechte bleiben uneingeschränkt bestehen.

Soweit eine Leistung rechtlich oder nach der individuellen Vereinbarung einer Abnahme bedarf, gelten hierfür die gesetzlichen Vorschriften.

Der Kunde gibt 3D Innovations eine angemessene Gelegenheit, einen behaupteten Mangel zu prüfen. Soweit gesetzlich zulässig und im Einzelfall geeignet, wird bei berechtigten Mängeln zunächst eine Reparatur, Anpassung oder Neuanfertigung versucht.

Weitere Rechte wie Minderung, Rücktritt oder Schadensersatz richten sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen.

Schäden oder Abweichungen, die durch unsachgemäße Verwendung, eigenmächtige Änderungen, ungeeignete Montage oder Nutzung außerhalb des vereinbarten Zwecks entstehen, sind keine Herstellungsfehler.

12. CAD-Dateien, Quelldaten und Nutzungsrechte

Die Lieferung eines physischen Druckteils umfasst nicht automatisch bearbeitbare CAD-Dateien, Quelldaten, Arbeitsdateien oder die Übertragung von Schutz- oder Nutzungsrechten.

CAD-Dateien, Quelldaten oder Arbeitsdateien werden nur geliefert, wenn dies im individuellen Angebot ausdrücklich enthalten ist. Eine Übertragung von Nutzungsrechten wird ebenfalls nur individuell vereinbart.

Rechte an den vom Kunden bereitgestellten Dateien, Zeichnungen, Fotos und sonstigen Unterlagen verbleiben beim jeweiligen Rechteinhaber. Vom Kunden überlassene körperliche Muster bleiben Eigentum des Kunden.

13. Verwendungszweck und Sicherheit

Für die Beurteilung des Projekts ist der vereinbarte oder vom Kunden mitgeteilte Verwendungszweck maßgeblich.

Sofern nicht ausdrücklich vereinbart, haben gedruckte Teile keine Zertifizierung oder Zulassung für sicherheitskritische, regulierte oder dauerhaft hoch belastete Anwendungen.

Der Kunde darf ein Teil nicht in einer offensichtlich ungeeigneten oder nicht offengelegten sicherheitskritischen Anwendung einsetzen. Gesetzliche Haftungsregeln bleiben unberührt.

14. Haftung

3D Innovations haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

Unberührt bleibt außerdem die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, aus übernommenen Garantien und aufgrund sonstiger zwingender gesetzlicher Vorschriften.

Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet 3D Innovations nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Eine wesentliche Vertragspflicht ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

Diese Haftungsregelungen gelten entsprechend für gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen von 3D Innovations.

15. Widerrufsrechte von Verbrauchern

Verbrauchern stehen die gesetzlichen Widerrufsrechte zu, soweit sie im konkreten Vertrag anwendbar sind. Wo ein Widerrufsrecht besteht, erhält der Verbraucher die gesetzlich erforderliche Widerrufsbelehrung.

Bei nicht vorgefertigten Waren, die nach einer individuellen Auswahl oder Bestimmung des Verbrauchers hergestellt werden oder eindeutig auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind, kann die gesetzliche Ausnahme vom Widerrufsrecht greifen.

Für CAD-, Design- und sonstige Dienstleistungselemente können andere Regeln gelten. Soll auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers mit einer Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen werden, holt 3D Innovations die hierfür gesetzlich erforderlichen Erklärungen ein. Ein vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts tritt nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein.

Für die Bereitstellung digitaler Inhalte, die nicht auf einem körperlichen Datenträger geliefert werden, können besondere gesetzliche Voraussetzungen gelten.

Ob und in welchem Umfang ein Widerrufsrecht besteht, hängt vom jeweiligen Vertrag ab. Diese AGB ersetzen keine erforderliche gesonderte Widerrufsbelehrung und kein gesetzlich vorgeschriebenes Muster-Widerrufsformular.

16. Verbraucherstreitbeilegung

3D Innovations ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

17. Anwendbares Recht und Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht. Gegenüber Verbrauchern gilt dies nur, soweit dadurch keine zwingenden Verbraucherschutzvorschriften des Staates eingeschränkt werden, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Ein Gerichtsstand wird nur vereinbart, soweit dies gesetzlich zulässig ist, insbesondere bei Verträgen mit Kaufleuten.

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, gelten an ihrer Stelle die gesetzlichen Vorschriften. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt unberührt.

Stand: 15. Juli 2026

3D Innovations

3D-Druck · CAD · Reverse Engineering

Technischer 3D-Druck für Ersatzteile, Sonderanfertigungen und funktionale Bauteile für Privatkunden, Gewerbe und Instandhaltung.

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